Kanzlei Blessing und Berweck | Tel: 07721/2000-0 | Fax: 07721/2000-33 | anwaelte@berweck.de
Dr. jur. Alexander Ehrhardt M.C.L.

Geschrieben am 26.01.2016 von:
Dr. jur. Alexander Ehrhardt M.C.L.

Warum Unternehmer ein Testament brauchen!

Erfolgreiche Unternehmer können planen - sollte man meinen. Trotzdem gehört es auch bei Selbstständigen noch längst nicht zum Standard, rechtzeitig über eine sinnvolle Nachfolgeregelung nachzudenken. Die Folgen sind meist schwerwiegend da im Todesfall nicht nur die Familie sondern auch die Mitarbeiter des Unternehmens betroffen sind.

Ohne eine genaue Planung und Regelung der Erbfolge wird der Betrieb unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt. Ob sie überhaupt willens oder geeignet sind, dürfte häufig sehr fraglich sein. Sind mehrere Erben vorhanden, so kommt es ohne Regelungen häufig zum Streit.

Ein geeignetes Testament aufzusetzen, ist keineswegs eine einfache Angelegenheit. Viele Testamente sind fehlerhaft, weil dem Verfasser die notwendige Kenntnis von den gesetzlichen Regelungen fehlt und von den Begriffen, die das Gesetz verwendet. Viele Testamente enthalten Regelungen, die sich im Nachhinein als ungünstig oder unbrauchbar herausstellen. Nur ein im Erbrecht tätiger Anwalt kann wirklich beurteilen, an welcher Stelle Probleme auftauchen und welche Klauseln die Vorstellungen des Erblassers wirksam umsetzen.

Wichtig ist auch, dass gesellschaftsrechtliche Regelungen mit den letztwilligen Verfügungen des Unternehmers korrespondieren müssen. Es kann sonst passieren, dass die Vorstellung des Unternehmers wegen abweichender Regelungen im Gesellschaftsrecht nicht durchgesetzt werden können.

Wer also als Unternehmer den Fortbestand seines Unternehmens sichern will und das Wohl seiner Mitarbeiter und seiner Familie im Auge behält, sollte unbedingt eine qualifizierte letztwillige Verfügung erstellen. Der Fachanwalt für Erbrecht kann ihn dabei vor schweren Fehlern bewahren.

Geschrieben von Dr. jur. Alexander Ehrhardt M.C.L. am 26.01.2016 Zurück zur Übersicht