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Dr. jur. Alexander Ehrhardt M.C.L.

Geschrieben am 27.11.2015 von:
Dr. jur. Alexander Ehrhardt M.C.L.

Erbschaftssteuer sparen!

Das Steuerrecht erlaubt es, alle 10 Jahre Kindern, Ehegatten und anderen Angehörigen im Rahmen bestimmter Freibeträge Schenkungen zu machen. Solche Zuwendungen sind schen-kungssteuerfrei und mindern den späteren Nachlass.
So kann z.B. jeder jedem Kind von der Geburt an alle 10 Jahre € 400.000 und einem Enkelkind € 200.000steuerfrei zuwenden.

Bei einer solchen Schenkung ist es aber wichtig, dass ein hieb- und stichfestes Testament gemacht wird. Nur dann kann man sicher sein, dass den Erben nicht nur Erbschaftssteuer, sondern auch oft langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen über den Nachlass erspart werden. Die Regelungen des Erbrechts sind äußerst kompliziert und es gibt eine Vielfalt von Gestaltungsmöglichkeiten. Lassen Sie sich deshalb frühzeitig beraten.

Geschrieben von Dr. jur. Alexander Ehrhardt M.C.L. am 27.11.2015 Zurück zur Übersicht