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 Tobias Wenning LL.M.

Geschrieben am 28.01.2021 von:
Tobias Wenning LL.M.

Impfpflicht für Pflegekräfte?

Normalerweise kann ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern nicht verlangen, dass diese sich gegen bestimmte Krankheiten impfen lassen. Ob man sich gegen bestimmte Krankheitserreger impfen lässt, ist grundsätzlich eine höchstpersönliche Entscheidung. 

Aktuell verlangen aber verschiedene Pflegeeinrichtungen von ihren Mitarbeitern, dass diese sich gegen den Coronavirus impfen lassen. Für den Fall, dass sie sich - trotz der guten Argumente, die für eine Impfung sprechen - weigern, werden teilweise arbeitsrechtliche Konsequenzen wie die unbezahlte Freistellung von der Arbeit angedroht. 

Ob das zulässig ist, hängt davon ab, ob Arbeitgeber in der aktuellen Pandemie von ihren Arbeitnehmern ausnahmsweise doch eine Impfung verlangen können. Nach aktuellem Stand der Forschung dürfte eine solche Forderung aber zumindest derzeit schon deshalb arbeitsrechtlich unzulässig sein, weil noch unklar ist, ob und ggfs. in welchem Umfang eine Impfung Schutz vor Ansteckung für andere Menschen bietet. Sollte sich zukünftig aber wissenschaftlich erweisen, dass eine Impfung tatsächlich einen zuverlässigen Schutz vor Ansteckung anderer durch den Geimpften bietet, wäre denkbar, dass die zuständigen Arbeitsgerichte es für zulässig halten, dass Pflegeeinrichtungen die Weiterbeschäftigung Ihrer Mitarbeiter von einer Impfung gegen das Corona Virus abhängig machen. 

Etwas anderes gilt aber in jedem Fall, wenn es möglich wäre, die betroffenen Arbeitnehmer in andern Bereichen der Einrichtung zu beschäftigen, in denen kein Kontakt zu Risikopatienten besteht. 

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund der Verweigerung einer Impfung dürfte zudem auch deshalb unzulässig sein, weil in absehbarer Zeit damit zu rechnen ist, dass die Pandemie endet und damit einer Beschäftigung auch von ungeimpftem Pflegepersonal keine dringenden Gründe (mehr) entgegen stehen. 

Eine gesetzliche Impfpflicht gegen das Corona Virus, wie sie bei anderen Infektionskrankheiten (wie z.B. Masern) für Mitarbeiter u.a. in Schulen, Kitas und Krankenhäusern besteht, ist nach Aussage der Bundesregierung derzeit nicht geplant.

Geschrieben von Tobias Wenning LL.M. am 28.01.2021 Zurück zur Übersicht