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Dr. jur. Alexander Ehrhardt M.C.L.

Geschrieben am 01.06.2017 von:
Dr. jur. Alexander Ehrhardt M.C.L.

Erbschaftsplanung

Die frühzeitige Erbschaftsplanung wird angesichts des Umstandes, dass die Deutschen in den vergangenen Jahrzehnten hohes Vermögen angesammelt haben, immer wichtiger. Sie ver- meiden dadurch manchen Streit um die Erbfolge. Darüber hinaus lässt sich bei geschickter Planung Erbschaftsteuer sparen, wenn schon zu Lebzeiten steuerschonende Vermögensüber- tragungen stattfinden. Leider treffen mehr als 80% der Bundesbürger keinerlei Vorkehrungen für die Verteilung ihres Vermögens. Wer sich da auf die gesetzliche Erbfolge verlässt, ist viel- fach falsch beraten.

Wer schon zu Lebzeiten Vermögen überträgt, kann die Freibeträge (für den Ehegatten und eingetragene Lebenspartner € 500.000, für jedes Kind € 400.000) ausnutzen. Diese Freibeträge leben alle 10 Jahre wieder neu auf. Es ist auf jeden Fall ratsam, ein Testament zu machen.

Für die Auseinandersetzung oder Verwaltung des Nachlasses kann es sinnvoll sein, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der dafür Sorge trägt, dass die Anordnungen des Erblassers befolgt werden und Streit zwischen den Erben erst gar nicht entsteht.

Bei der Gestaltung der Vermögensvorsorge bzw. des Testaments sollten Sie sich unbedingt durch einen Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen, denn das Erbrecht gehört zu den schwierigsten Rechtsmaterien überhaupt.

Geschrieben von Dr. jur. Alexander Ehrhardt M.C.L. am 01.06.2017 Zurück zur Übersicht