
Geschrieben am 23.07.2014 von:
Geschrieben am 23.07.2014 von:
Wenn keine letztwillige Verfügung getroffen wurde, gelten die Regeln des bürgerlichen Gesetzbuches über die gesetzliche Erbfolge, die aber nicht immer zweckmäßig sind. Jeder, der über Vermögen verfügt, sollte genau prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, eine letztwillige Verfügung zu machen. Damit die Erben später nicht über diese Verfügung streiten müssen, sind unbedingt bestimmte formelle Voraussetzungen einzuhalten.
Das BGB regelt aber nicht nur die formellen Voraussetzungen, sondern es ermöglicht auch eine Vielzahl von inhaltlichen, teilweise sehr komplizierten Gestaltungsmöglichkeiten. Um diese für Ihren konkreten Fall sinnvoll nutzen zu können, sollten Sie rechtzeitig einen Fachanwalt für Erbrecht um Rat bitten.
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