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 Felix Thiemann

Geschrieben am 26.06.2017 von:
Felix Thiemann

Höhere Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2017


Ab 1. Juli 2017 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Demnach steigt der monatlich unpfändbaren Grundbetrag von derzeit 1.073,88 € auf 1.133,80 €. Die Pfändungsfreigrenze erhöht sich entsprechend der Anzahl der Personen, gegenüber der der Schuldner unterhaltspflichtig ist. Bei einer Unterhaltsverpflichtung für eine Person erhöht sich der unpfändbaren Grundbetrag ab 1. Juli 2017 um 426,71 € (derzeit 404,16 €) und ab der zweiten bis fünften Unterhaltsverpflichtung um 237,73 € (derzeit 225,17 €).

Der Pfändungsschutz soll sicherstellen, dass Schuldnern genug Einkommen zur Sicherung ihres Existenzminimums bleibt und damit die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllt werden können. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird alle 2 Jahre jeweils zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages angepasst. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 850 c ZPO.

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Geschrieben von Felix Thiemann am 26.06.2017 Zurück zur Übersicht