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 Felix Thiemann

Geschrieben am 10.07.2018 von:
Felix Thiemann

Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit kommt 2019

Arbeitnehmer sollen ab dem 01.01.2019 das Recht auf befristete Teilzeit bekommen. Auf diese Weise will die Regierung Arbeitnehmern in Teilzeit eine Brücke bauen zurück in Vollzeit-Beschäftigung. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen künftig alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Dieses Recht soll für alle Teilzeit-Vereinbarungen gelten, die ab dem 01.01.2019 abgeschlossen werden. Das Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit war in der vergangenen Legislaturperiode nicht umgesetzt worden. Nach dem Gesetzesentwurf soll bei Betrieben zwischen 45 bis 200 Mitarbeitern soll der Anspruch auf befristete Reduzierung der Arbeitszeit nur einem pro 15 Mitarbeitern gewährt werden.
Das klingt alles reichlich kompliziert. Wird es voraussichtlich auch.

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Geschrieben von Felix Thiemann am 10.07.2018 Zurück zur Übersicht