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 Felix Thiemann

Geschrieben am 11.06.2017 von:
Felix Thiemann

Fristlose Kündigung einer Geschäftsführerin wegen illoyalen Verhaltens


Das Bundesarbeitsgericht hat am 1. Juni 2017 (6 AZR 720/15) durch Urteil entschieden, dass die angestellte Geschäftsführerin eines Vereins fristlos gekündigt werden kann, wenn sie die Vereinsmitglieder nach Differenzen mit dem sogenannten Präsidenten des Vereins dazu aufruft, die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit dem Ziel der Abwahl der Vereinsspitze zu fordern.

Allerdings hat der Verein auch in diesem Fall die fristlose Kündigung gemäß § 626 Abs. 2 BGB innerhalb von 2 Wochen nach Kenntniserlangung von den maßgebenden Tatsachen zu erklären. Weil im vorliegenden Fall streitig geblieben ist, ob diese Frist eingehalten wurde und der gekündigten Geschäftsführerin bezogen auf den kündigungsrelevanten Sachverhalt vom Verein Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde, hat das Bundesarbeitsgericht den Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

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Geschrieben von Felix Thiemann am 11.06.2017 Zurück zur Übersicht