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 Felix Thiemann

Geschrieben am 18.02.2017 von:
Felix Thiemann

Wenn das Zeugnis zu gut ist - Vom ironisierenden Character sehr guter Zeugnisse

 
Wie man eine Schraube so überdrehen kann, bis das Gewinde zerstört ist, kann man auch ein Zeugnis so übertrieben gut formulieren, bis sein Inhalt entwertet ist.

Daher: Vorsicht bei einem zu guten Zeugnis!

Das LAG Hamm (Az. 12 Ta 475/16) hatte die ungewöhnliche Klage auf Korrektur eines nach dem Geschmack des Arbeitnehmers zu guten Zeugnisses zu entscheiden. Tatsächlich hatte der Arbeitgeber nicht nur eine wohlwollende Wertungen des Arbeitnehmers ins Zeugnis aufgenommen sondern so übertrieben gute Bewertung, dass das Zeugnis am Ende wegen seines „ironisierenden Characters“ kein wahres Urteil mehr über den Mitarbeiter abgab. Unter anderem hatte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als „extrem gut“ bewertet und formuliert: „Wenn es bessere Note als sehr gut geben würde, würden wir ihn damit beurteilen“ (so tatsächlich!).

Das Gericht verurteilte den Arbeitgeber zur Korrektur des Zeugnisses.

Achtung: Unser Blog und unsere Hinweise ersetzen keine Beratung im Einzelfall! Wir beraten Sie als Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Belangen, auch rund um die Erstellung und Korrektur von Arbeitszeugnissen gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen (thiemann@berweck.de), zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese für ein unverbindliches Angebot durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.

Geschrieben von Felix Thiemann am 18.02.2017 Zurück zur Übersicht