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 Felix Thiemann

Geschrieben am 26.07.2016 von:
Felix Thiemann

Lohn nicht pünktlich auf dem Konto? Kostet den Arbeitgeber 40 Euro extra!

Die meisten Arbeitnehmer sind auf den pünktlichen Eingang ihres Monatslohns angewiesen weil sie selber ja auch Miete, Strom und Telefon pünktlich bezahlen müssen.

Da ist es mehr als ärgerlich, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich bezahlt und der Arbeitnehmer vielleicht sogar gezwungen wird, den Lohn einzuklagen. Die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sind bezogen auf die Zahlungshöhe und den Verzugszeitraum in der Regel verschwindend gering.
Diesen Missstand hat der Gesetzgeber jetzt beseitigt und für alle Arbeitnehmer ab dem 1.7.2016 einen Anspruch auf pauschalen Schadensersatz in Höhe von 40 € geschaffen. Dieser Betrag wird für den Arbeitgeber bei jeder verspäteten Zahlung fällig. Nach der Neufassung des Gesetzes (§ 288 Abs. 5 BGB) hat der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 €. Dies gilt auch bei einer Abschlagszahlung.
Wer also in der Situation ist, dass der Arbeitgeber nicht pünktlich zahlt, der kann ab sofort neben dem Lohn auch die gesetzliche Pauschale verlangen.

Wir beraten Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen – dazu gehören natürlich auch die Durchsetzung von Lohnansprüchen – gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen (thiemann@berweck.de), zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese für ein unverbindliches Angebot durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.

Geschrieben von Felix Thiemann am 26.07.2016 Zurück zur Übersicht